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Werkstattsysteme im Vergleich

Ein Blick auf Werkstattsysteme in Deutschland, Luxemburg, Frankreich und der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) Belgien zeigt Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten in rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – insbesondere hinsichtlich der zentralen Aufgaben, der Entlohnung und des Status der Beschäftigten. Hier die Ergebnisse im länderübergreifenden Vergleich:

Zentrale Aufgaben der Werkstätten

Entlohnung und Rechtsstatus der Werkstattbeschäftigten

Deutschland

  • Beschäftigung in Werkstätten ≠ Erwerbsarbeit
  • Arbeitnehmerähnliches Verhältnis zwischen den Werkstattbeschäftigten und den Werkstätten
  • Arbeitsentgelt muss überwiegend von den Werkstätten erwirtschaftet werden
    → Gesetzliche Verpflichtung der Werkstätten ein Arbeitsentgelt an die beschäftigten Menschen mit Behinderung aus ihrem wirtschaftlichen Arbeitsergebnis zu zahlen
    → Zusammengesetzt aus Grundbetrag von aktuell 133 Euro + ein leistungsbezogener Steigerungsbetrag (abhängig von der individuellen Arbeitsmenge und –güte)
  • Entgelthöhe variiert stark, ist maßgeblich von dem wirtschaftlichen Erfolg der Werkstatt abhängig
  • Arbeitsförderungsgeld von bis zu 52 Euro wird zum Werkstatt-Entgelt hinzuaddiert
    –> Wenn das Werkstatt-Entgelt über 299€ liegt, wird das Arbeitsförderungsgeld gekürzt

Luxemburg

  • Grundsätzlich mindestens der gesetzliche Mindestlohn; reguläre Arbeitsverträge; rechtlich dem Personal gleichgestellt (z.B. gleichberechtigte Partizipation im Rahmen der Arbeitnehmervertretung)
  • 100% Finanzierung der Löhne durch das Arbeitsamt
  • Keine Möglichkeit, Arbeit von leistungsfähigen Personen oder anspruchsvollen Tätigkeiten durch einen gestaffelten Verdienst angemessener honorieren zu können

Frankreich

  • Beschäftigung in Werkstätten ≠ Erwerbsarbeit
  • Contrat de soutien et d’aide par le travail → Menschen mit Behinderung in den Werkstätten erhalten einen vom Staat geschützten Rechtsstatus verbunden mit einem staatlich garantierten Entgelt
    → am Mindestlohn ausgerichtet, variiert zwischen 55,7% und 110% des Mindestlohns
    → Arbeitsergebnis der Werkstatt ausgezahlt in Form von Aktivitätsprämien

DG Belgien

  • Mindestens der gesetzliche Mindestlohn; reguläre Arbeitsverträge; rechtlich dem Personal gleichgestellt (z.B. gleichberechtigte Partizipation im Rahmen der Arbeitnehmervertretung)
  • Differenziertes Entgeltsystem (sieben unterschiedliche Lohngruppen)
  • Staatliche Zuschüsse auf die Lohngruppen sind indexiert und an die Leistungsfähigkeit eines jeden Arbeitnehmenden gebunden
  • Löhne und Gesamtkosten zum größten Teil eigenfinanziert, Werkstätten unter erheblichem wirtschaftlichen Druck –> laut Projektwerkstatt teils längere Phasen der Kurzarbeit wegen Nachfrageschwankungen auf dem Markt
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